Kircheneintritt bzw -austritt

Unterschiedliche Motive können zum Austritt oder Übertritt aus einer anderen Konfession führen. Unterschiedliche Beweggründe sind es auch, die Menschen zurück oder neu in die evangelische Kirche führen. Für den (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche wird ein Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin geführt, das gerne bei Ihnen zu Hause stattfinden kann. Außer dem gegenseitigen Kennenlernen wird es dabei auch um die Beweggründe des Aus- und Eintritts bzw. des Übertritts gehen. Wichtig ist uns eine offene Gesprächsatmosphäre, da es hier oft um sehr persönliche Motive geht.

Der Kircheneintritt

Der Kircheneintritt geschieht in einem der nächsten Gottesdienste. Wie dies gestaltet wird bespricht der Pfarrer, die Pfarrerin mit Ihnen. Manche freuen sich über einen Segen mit Handauflegung, andere wollen nicht direkt in Erscheinung treten und feiern „unerkannt“ den Gottesdienst mit. Manche wollen namentlich genannt werden, andere nicht.
Wir freuen uns über Jeden und Jede, die neu oder wieder zur Gemeinde Jesu Christi gehört.

Sie können das Anmeldeformular am Ende der Webseite finden.

Nach dem Kircheneintritt

Nach dem Kircheneintritt müssen Sie mit einer Bescheinigung Ihres Kircheneintritts die Angaben für Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber ändern lassen.

Eine Alternative

Eine Alternative kann der Kircheneintritt bei der Kircheneintrittsstelle in Nürnberg sein. Auch dort führen Sie ein informatives Gespräch mit Mitarbeitenden der evangelisch-lutherischen Kirche. Eine Meldung erfolgt dann an das jeweilige Pfarramt für den Eintrag ins Kirchenbuch.

Kirchenaustritt

Es gibt unterschiedliche Gründe aus der Kirche auszutreten. Dem einen fehlt der Glaube, dem anderen ist die Kirche zu politisch, der eine findet sie zu konservativ, der anderen ist sie zu progressiv. Ein häufiger Grund ist auch das Geld. Doch vielleicht muss man es doch gar nicht so weit kommen lassen ...
Sprechen Sie bitte mit uns. Vorher. Wenn Sie sich entschieden haben auszutreten, dann können Sie dies beim Standesamt tun.
Die Gebühr, die Sie dort bezahlen müssen geht NICHT an die Kirche, sondern ist eine Gebühr des Staates für die Arbeit des Sachbearbeiters im Amt.