Dem Kirchenvorstand gehören an:
- die zum Dienst in der Kirchengemeinde berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer
- gewählte und von den gewählten Mitgliedern berufenen Personen
Eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde wird gemeinsam von Pfarrer/in und Kirchenvorstand geleitet. Der Kirchenvorstand wird alle 6 Jahre gewählt. Somit ist die Gemeindeleitung demokratisch legitimiert. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wirken bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen; sie stehen in Verantwortung füreinander im Dienst an der Gemeinde und sind sich darin gegenseitige Hilfe schuldig. Deshalb sollen Pfarrerinnen und Pfarrer auch Angelegenheiten des geistlichen Amtes, die für die Gemeinde wichtig sind, mit den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern besprechen, soweit dies mit ihrem Amt vereinbar ist.
Die Kirchenvorsteher*innen unserer Gemeinde:
Tina Schulz , Vertrauensfrau
Edwin Ernst, stellvert. Vertrauensmann
Emil Schnabel
Annika Jochum
Thilo Eichinger, stellvertretender Vertrauensmann
Roland Wagner
Jennifer Schlarb
Claudia Marquardt -Neumann