Kirchenvorstand

Dem Kirchenvorstand gehören an:

  • die zum Dienst in der Kirchengemeinde berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer
  • gewählte und von den gewählten Mitgliedern berufenen Personen
     

Eine evangelisch-lutherische Kirchengemeinde wird gemeinsam von Pfarrer/in und Kirchenvorstand geleitet. Der Kirchenvorstand wird alle 6 Jahre gewählt. Somit ist die Gemeindeleitung demokratisch legitimiert. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wirken bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen; sie stehen in Verantwortung füreinander im Dienst an der Gemeinde und sind sich darin gegenseitige Hilfe schuldig. Deshalb sollen Pfarrerinnen und Pfarrer auch Angelegenheiten des geistlichen Amtes, die für die Gemeinde wichtig sind, mit den Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern besprechen, soweit dies mit ihrem Amt vereinbar ist.
 

Die Kirchenvorsteher*innen unserer Gemeinde:

Vertrauensfrau
Bildrechte Gemeinde Maria Magdalena

Tina Schulz , Vertrauensfrau

Edwin Ernst

Edwin Ernst, stellvert. Vertrauensmann

Emil Schnabel

Annika Jochum

Thilo Eichinger, stellvertretender Vertrauensmann

Roland Wagner

Jennifer Schlarb

Claudia Marquardt -Neumann